Ungerechtfertigte Bewertungen auf Google & Co. vom Rechtsanwalt löschen lassen

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Lassen Sie sich von Uns beraten - Wir helfen weiter

Je nach Ihrem Bedürfnis haben wir verschiedene Leistungspakete für Sie. Ebenfalls ist eine individuelle Betreuung der Bewertungen
jederzeit möglich. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Corinne Nießen
Corinne Nießen
2023-05-19
Sehr kompetent, entgegenkommend, freundlich und absolut weiterzuempfehlen!
Mor Erm
Mor Erm
2023-05-15
Ein sehr nettes und höfliches Team. Sehr gute rechtliche Beratung und empathische Anwälte. Hab mich schon wegen zwei verschiedenen Sachen rechtlich beraten lassen und war immer sehr zufrieden. Würde jederzeit dort wieder hingehen. Danke für alles!!!
Tamara Peters
Tamara Peters
2023-05-10
Eine sehr nette Kanzlei. Sehr freundlich und hilfsbereit besonders Herr Bauer als Anwalt war sehr hilfsbereit hat alles für mich erledigt , weil es auch mein erstes mal war als Mandatin . Würde diese Kanzlei sehr gerne weiter empfehlen danke nochmal für alles.
Hajo Cremer
Hajo Cremer
2023-05-05
Ich wurden alle meine Belange zur vollsten Zufriedenheit erledigt.
Richard vB
Richard vB
2023-04-19
Sehr gute und schnelle telefonische Unterstützung in einem Rechtsstreit mit einem führenden deutschen Ticket-Anbieter wegen coronabedingt ausgefallener Vorstellung (02/2022) und immer noch nicht (04/2023) erfolgter Erstattung der Ticketpreise. Obwohl der Streitwert eher symbolischen Charakter hatte, war der Service der Kanzlei perfekt und der Betrag wurde innerhalb der angemahnten Frist erstattet. Herzlichen Dank!!
Nicole Schaeben
Nicole Schaeben
2023-03-09
Sehr freundlich und kompetent

Die Löschung von Bewertungen ist unter verschiedenen Gesichtspunkten zu bewirken. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es sich bei Rezensionen um grundrechtlich geschützte Meinungsäußerungen handelt. Dem stehen die Interessen der Unternehmer als Inhaber der Branchenprofile und das Unternehmenspersönlichkeitsrecht entgegen. Um eine Löschung zu bewirken, verlangt Google eine genaue juristische Darlegung unter Nennung der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen. Ohne juristischen Beistand wird eine Löschungsanfrage daher in aller Regel ergebnislos ausgehen.

So löschen wir Bewertungen

Beraten

Wir beraten Sie umfänglich zu unserer Dienstleistungen und zeigen Ihnen auf, wann wir Ihnen helfen können. Wir bearbeiten Bewertungen von Google, TripAdvisor und Co.

Prüfen

Wir überprüfen jede zu unrecht erhaltene Bewertung von Ihnen. 

Löschen

Die zu unrecht erhaltene Bewertung wird von uns schnell und unkompliziert zur Löschung beantragt. 

Im Schnitt benötigen wir nur 9 bis 16 Tage bis die Bewertungen gelöscht sind!

Nachdem wir Ihr Anliegen dem Kundenservice von Google vorgetragen haben, wird dieser in der Regel innerhalb einer bestimmten, kurzen Frist eine
Entscheidung treffen. Die Dauer, bis eine Entscheidung getroffen wird, hängt von der Auslastung des Kundenservices und der Schwierigkeit des
Falls ab. In manchen Fällen kann die Entscheidung innerhalb weniger Tage getroffen werden, während sie in anderen Fällen länger dauern kann. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Bewertung besonders umstritten ist oder wenn es besondere Gründe gibt, warum sie nicht sofort gelöscht werden kann.

Single

1 Bewertung
149,-
  • Vollständige außergerichtliche Betreuung
  • Sehr hohe Erfolgsquote
  • Direkter Kontakt zu unserer Kanzlei
  • Unkomplizierter Ablauf

Komfort

ab 3 Bewertungen
139,- pro Bewertung
  • Vollständige außergerichtliche Betreuung
  • Sehr hohe Erfolgsquote
  • Direkter Kontakt zu unserer Kanzlei
  • Unkomplizierter Ablauf

Rechtsschutz

kostenlos*
  • Einholung der Deckungsanfrage
  • Sehr hohe Erfolgsquote
  • Direkter Kontakt zu unserer Kanzlei
  • Unkomplizierter Ablauf

Alle Preise zzgl. der aktuell gültigen MwST.

* vorbehaltlich einer erteilten Deckungszusage können ferner eine vereinbarte Selbstbeteiligung sowie Umsatzsteuer anfallen

Rechtsanwalt Damian Bauer

Rechtsanwalt Damian Bauer ist in unserer Kanzlei der Ansprechpartner für die Verteidigung Ihrer Reputation gegen ungerechtfertigte Bewertungen im Internet.

Herr Bauer ist bereits seit Jahren für Unternehmen tätig, die sich ungerechtfertigten Bewertungen ausgesetzt sehen und berät diese zielführend und effektiv.

Ziel ist es, die gravierenden Folgen der Bewertungen, insbesondere in der Neukundengewinnung und im Umsatzrückgang, zeitnah zu beseitigen. Dabei kann das Ziel auf verschiedenen Wegen erreicht werden, weshalb es gilt den effizientesten Weg auszumachen.

Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich den für Sie individuell bestmöglichen Weg zu wählen. Sofern Sie über eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir gerne eine Deckungsanfrage und übernehmen die Korrespondenz mit dem Versicherer. Bei entsprechender Zusage können wir die Kosten unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts und der Umsatzsteuer über Ihre Versicherung abrechnen.

Nutzen Sie hierzu einfach das hiesige Kontaktformular und wir nehmen unverzüglich Kontakt mit Ihnen auf!

Vereinbaren Sie eine kostenlose Ersteinschätzung

FAQ - Haben Sie noch Fragen?

Grundsätzlich können Bewertungen im Internet gelöscht, wenn diese unwahre Tatsachenbehauptungen, sachfremde Erwägungen oder Beleidigungen enthalten. Auch sog. Schmähkritiken können gelöscht werden. Ist nicht bekannt, ob der Rezensent ein Kunde ist, kann auch über diesen Punkt eine Stellungnahme und ggf. sodann die Löschung erzielt werden.

Auch dürfen die Bewertungen nicht gegen die Richtlinien der jeweiligen Plattform verstoßen und können bei einem Verstoß gelöscht werden.

Bewertungen können auf vielen verschiedenen Portalen wie z.B. Google, kununu, Jameda, amazon, ebay oder Tripadvisor gelöscht werden.

Darüber hinaus gibt es jede Menge weitere Portale. Grundsätzlich kann man sagen: dort, wo eine Meinung abgegeben wird, kann diese auch auf Rechtmäßigkeit geprüft werden.

Sprechen Sie uns gerne an!

Die Dauer zur Löschung von Bewertungen hängt maßgeblich vom jeweiligen Portal ab.

In aller Regel erreichen wir eine Löschung bereits innerhalb eines Zeitraums von 9 bis 16 Tagen. Vereinzelt kann sich der Zeitraum verkürzen oder verlängern. Die Dauer, bis eine Entscheidung getroffen wird, hängt von der Auslastung des Kundenservices und der Schwierigkeit des Falls ab.

Die Erfolgschancen müssen grundsätzlich im Einzelfall geprüft werden. Wir prüfen die Voraussetzungen und geben dann eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten ab.

So viel vorweg: sind die Voraussetzungen erfüllt, sind die Erfolgschancen sehr hoch. In aller Regel erreichen wir die Löschung mit einer über 95 % liegenden Quote. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass wir Ihnen eine ehrliche und transparente Einschätzung zuteil werden lassen. Eine Garantie dafür, dass jede Bewertung gelöscht wird, können und möchten wir aber natürlich nicht aussprechen.

Die Ersteinschätzung erfolgt grundsätzlich kostenlos! Erst mit der Beauftragung zur Löschung fallen Kosten für Sie an. Maßgeblich ist dabei die Anzahl der zu löschenden Bewertungen.

Wenn Sie eine (gewerbliche) Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, können wir dort eine Deckungsanfrage stellen. In vielen Fällen werden die Kosten übernommen. In diesem Fall müssen Sie ggf. mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung rechnen. Sind Sie vorsteuerabzuberechtigt, dann müssen Sie ebenfalls mit der Übernahme der Umsatzsteuer rechnen.

Ist Ihnen der Rezensent namentlich und mit Adresse bekannt, kann unter Umständen auch unmittelbar gegen diesen vorgegangen werden. Um von diesem die Kosten erstattet zu verlangen, muss dem Rezensenten eine angemessene Frist zur Beseitigung der Bewertung eingeräumt werden.Erst mit Eintritt des Verzugs könnte ein Rechtsanwalt mit der Beseitigung beauftragt werden.

Ungünstig ist in diesem Fall, dass Sie hierdurch viel Zeit verlieren und die schädigende Bewertung möglicherweise größeren Schaden anrichtet.

Die meisten gewerblichen Rechtsschutzversicherungen decken die Kosten des Verfahrens ab. Maßgeblich sind die versicherten Leistungsbereiche. Gerne nehmen wir für Sie den Kontakt zur Versicherung auf und bitten um Erteilung der Deckungszusage.

Nach unserer Beauftragung werden wir – sofern vorhanden – eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen. Sobald uns die Deckungszusage vorliegt, werden wir die Löschung der anzugreifenden Bewertungen in Auftrag geben und begründen.

Besitzen Sie keine Rechtsschutzversicherung würden wir unmittelbar mit dem Portal in Kontakt treten und die Löschung beantragen.

Für Sie gilt: zurücklehnen und abwarten. Wir übernehmen die Beseitigung und werden Sie über alle wesentlichen Schritte informieren.

Wenn das Portal die Löschung nicht durchführen möchte, ist noch alles offen. Wir würden die Situation mit Ihnen erörtern und ein weiteres, ggf. gerichtliches Vorgehen besprechen. Wichtig ist eine ehrliche und transparente Beratung. Sie werden mit uns immer einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite haben.

Wir löschen Ungerechtfertigte Bewertungen!

Wir melden uns innerhalb 24 Stunden bei Ihnen und besprechen Ihre Anfrage.